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KCVT

Karate-Club Visp-Tärbinu

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Der KCVT ist ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

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Verantwortlich für Inhalte und Datenschutz:

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Der KCVT übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den KCVT wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Der KCVT behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich der juristischen Person KCVT bzw. den Rechteinhabern. Bei Bildern, die unter Lizenz auf der Webseite eingebunden worden sind, verbleiben die Bildrechte bei den Bildautoren. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.

Unser Vorgehen bei Abmahnungen aus Deutschland

Wir machen darauf aufmerksam, dass der KCVT in der Schweiz (also ausserhalb der EU) domiziliert ist und seine Angebote sich ausschliesslich an Bewohner der Schweiz wenden bzw. sogar örtlich/regional stark beschränkt sind. Ein hinreichender wirtschaftlich relevanter Bezug in's Ausland („commercial effect“) ist deshalb nicht erkennbar (BGH, GRUR 2005, 431, 433 – HOTEL MARITIME; vgl. auch Ingerl/ Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., Einl. Rn. 59; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., Einl. H Rn. 40). Siehe auch Entscheid des OLG München, Urteil vom 08.10.2009 – 29 U 2636/09. (https://openjur.de/u/459516.html) Bei Abmahnungen von Rechtsanwälten, die ohne vorherige Chance auf Korrektur Verstösse auf der Webseite des KCVT beanstanden, leistet der KCVT grundsätzlich keine Zahlung. Der KCVT wird allfällige Fehler im Bereich "Bildrechte" bei Feststellung des Sachverhalts umgehend beheben und sich gegebenenfalls bei den Bildrechte-Inhabern entschuldigen. Wird die Abmahnung gegen den KCVT aufrecht erhalten, so ist der Sachverhalt von einem Schweizer Gericht nach Schweizer Urheberrecht und Gerichtspraxis zu beurteilen. Dabei werden die Anwälte des KCVT Antrag stellen, zahlreiche Sachverhalte zu prüfen; insbesondere muss bewiesen werden, dass die Bildrechte tatsächlich beim Kläger liegen (bei Grafiken auch die Rechte für die darauf abgebildeten Elemente). Des weiteren, ob das betreffende Bild nach Schweizer Rechtssprechung tatsächlich geschützt ist oder nicht. Des weiteren, ob die behauptete Geldforderung der "künstlerische Leistung" des Bildes marktüblich ist sowie der Dauer der behaupteten fehlerhaften Verwendung entspricht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sieht das Gesetz in einem Streitfall keine besondere Zuständigkeit vor, gelangt Schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Visp/CH. Dieses Impressum wurde mit dem Impressum-Generator von SwissAnwalt erstellt und durch den KCVT ergänzt.